Auf der vergangenen Kreismitgliederversammlung der Partei DIE LINKE. am 18.04. in Göttingen wurde Patrick Humke mit großer Mehrheit als Kandidat für einen aussichtsreichen Platz auf der Landesliste zur niedersächsischen Landtagswahl von den Mitgliedern nominiert.
Humke habe, so Dietmar Reitemeyer, Sprecher im Kreisverband DIE LINKE., in der aktuellen Legislatur sehr gute und überzeugende Arbeit in der Landtagsfraktion geleistet.
"Patrick Humke ist nicht nur ein erfahrener Kommunalpolitiker, der sich für die Belange insbesondere der benachteiligten Menschen einsetzt sondern arbeitet auch auf Landesebene sehr kompetent als sozialpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. Der Kreisverband Göttingen wird ihn auch im kommenden Wahlkampf nach Kräften unterstützen.", sagte D. Reitemeyer.
Die im Folgenden zitierte Passage war am 26. Januar 2012 in einem Artikel im Göttinger Tageblatt zu lesen:
"Humke fordert Offenlegung
Die Links-Partei wird auch in Niedersachsen vom Verfassungsschutz nachrichtendienstlich beobachtet. Das sagte der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Hans-Werner Wargel gestern. (...) Auch der Göttinger Landtagsabgeordnete Patrick Humke geht davon aus, dass seine Telefonate abgehört oder seine E-Mails von der Behörde kontrolliert wurden. 'Das gehört zu nachrichtendienstlichen Beobachtungen dazu', sagt der Abgeordnete. Humke, der bereits zahlreiche Demonstrationen in Göttingen angemeldet hat, steht schon länger unter Beobachtung. Seit Jahren tauchen er und seine Partei im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht auf. Humke wirke als Bindeglied zwischen seiner Partei und der autonomen Szene, heißt es dort. 'Bei keiner meiner Demos hat es Ausschreitungen gegeben', sagt der Göttinger. über diese nachrichtendienstliche Behandlung will Humke nun Auskunft haben. 'Ich werde ein Ersuchen stellen, ich habe nichts zu verbergen und fordere die Offenlegung meiner Akte', so der Politiker. Er wolle wissen, ob und wie er bespitzelt worden sei. Auch der Landtag soll sich weiter mit dem Thema beschäftigen. Humke rechnet zudem damit, dass V-Leute in seine Partei eingeschleust wurden, um Informationen an den Verfassungsschutz zu liefern. Einen Einsatz von V-Leuten wollte Wargel gestern weder dementieren noch bestätigen. (...)"
Hannover, 15. Juni 2011
Humke erklärte zu der Entscheidung:
„Wie es zu diesem Urteil kommen konnte, ist mir schleierhaft: Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter haben während der Verhandlung anerkannt, dass ich auf der betreffenden Demonstration schlichten und Gewalt verhindern wollte. Frühere Zeugenaussagen, wonach ich Beamte geschlagen hätte, ließen sich in der heutigen Beweisaufnahme nicht erhärten – es hat diese Schläge nämlich nie gegeben. Entsprechend waren auch auf dem Polizeivideo, das die gesamte Situation dokumentiert, keinerlei strafbare Handlungen zu erkennen.
Am Ende blieb als Tatvorwurf übrig, ich hätte, während ich von der Menge gegen die Beamten gedrängt wurde, im Willen zu schlichten die Arme eines Polizisten heruntergedrückt. Mit dieser Verurteilung kann ich mich nicht abfinden und werde daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen."
RTL-Bericht: http://www.rtlregional.de/player.php?id=15737&r=3&seite=0
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde!
Ich habe bereits vor einiger Zeit über ein Verfahren gegen mich berichtet. Hintergrund war und ist eine SchülerInnendemo in Hannover im November 2008 gegen die desolate Bildungspolitik der Landesregierung. Insgesamt zogen mehr als 3000 Schüler_innen (die meisten Minderjährige) in die Bannmeile und haben friedlich vor dem Landtag demonstriert.
DAS VERFAHREN GEGEN PATRICK HUMKE FINDET AM MITTWOCH, DEN 15. JUNI 2011 ab 8.30 UHR VOR DEM AMTSGERICHT HANNOVER IN SAAL 2241 STATT
Ich werde angeklagt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben – und das in der sogenannten Bannmeile, die dazu da sein soll auch mich zu schützen.
Die Wahrheit war und ist aber, dass sowohl ich, als auch andere Abgeordnete die Gesamtsituation deeskalierten und dazu beigetragen zu haben, dass es nicht noch mehr Verletzte gegeben hat – die Polizei ging letztlich mit unverhältnismäßiger Härte gegen die Minderjährigen vor, so dass unser Einsatz wichtig war.
Es gehört zu meinem Selbstverständnis als LINKER Abgeordneter des niedersächsischen Landtages und als Ratsherr der Stadt Göttingen, sich immer einzumischen, wenn Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden soll. Ich denke, dass ich unter anderem auch dazu gewählt worden bin! Ich habe in den letzten 20 Jahren eine Vielzahl von Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen angemeldet und organisiert und habe an noch mehr teilgenommen. Das soll mir immer wieder von Seiten der Staatsgewalt zum Nachteil gereicht werden.
Ein Ziel der Herrschenden bleibt die Kriminalisierung von oppositionellen Positionen und von Personen, die mit diesen Positionen in Verbindung gebracht werden, weil sie offen dafür einstehen. Das wiederum braucht SOLIDARITÄT!
Ich möchte Euch bitten, mich bei diesem Verfahren am Mittwoch nächster Woche zu unterstützen und wenn möglich auch daran teilzunehmen – auch wenn es relativ früh beginnt. Eine Anreise aus Göttingen ist mit dem Metronom möglich. Das Amtsgericht Hannover ist direkt hinter dem Hannoveraner Hauptbahnhof (zwei Minuten Fußweg).
Meine Pressemitteilungen zu diesem Verfahren sind noch unter Presse | Archiv hier auf meiner Homepage dokumentiert. Ich würde mich über Eure Unterstützung sehr freuen: vor, während und nach dem Gerichtstermin!
Solidarität ist unsere Waffe! Kommt zahlreich!
Hier die Ergebnisse des Verfahrens (vom letzten Verfahrenstag) gegen mich wegen angeblichen 'Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte':
1. Die Anklageschrift konnte heute nicht verlesen werden, weil wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen erheblicher und schwerwiegender Verfahrensfehler von Seiten der Staatsanwaltsschaft, weil ich bei Zustellung des 'Strafbefehls' (gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt hatte - sonst hätte es den heutigen Termin nicht gegeben) am 16.06.2010 Immunität als Mitglied der Bundesversammlung genossen habe. Da das eine Verfassungsrechtliche Frage ist meine Arbeit als gewählter Abgeordneter damit behindert war, galt es das zunächst zu klären.
Der Staatsanwalt wollte sich nicht davon überzeugen lassen, denn 'schliesslich habe er sich beim Justizministerium erkundigt und dort sei man ihm nicht in den Arm gefallen' - soweit die Gewaltenteilung...
2. Die Richterin unterbrach die Verhandlung für 20 Minuten und teilte anschließend den Anwesenden mit, dass man bis zur Klärung unseres Antrages mehr Zeit brauche und vereinbarte einen neuen Termin für den 03. Dezember 2010, 9.00 Uhr wieder vor dem Amtsgericht Hannover (Ich informiere Euch darüber ob dieser Termin dann wirklich zustande kommt...)
3. Der Staatsanwalt 'bot an', das Verfahren trotzdem heute durchzuführen - 'man könne die Frage der Immunität ja später vom OLG klären lassen'. Mein Anwalt Johannes Hentschel wies den Staatsanwalt darauf hin, dass es hier um die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage ginge und er nicht so 'lax' wie der Staatsanwalt über eine Frage derartigen Ranges hinweg gehen wolle.
4. Sollte unserem Antrag Recht gegeben werden, muss die Staatsanwaltschaft von Vorne beginnen...
Alles in allem also ein guter Tag, u.a. weil sich die Richterin zumindest genötigt sah, unsere Einwände genauer zu prüfen.
8. November 2010
Liebe GenossInnen, KollegInnen und FreundInnen,
da ich heute schon so oft angesprochen worden bin: Hier die Zwischenergebnisse des Verfahrens gegen mich am heutigen Tage wegen angeblichen 'Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte' in Kurzform:
1. Die Anklageschrift konnte heute nicht verlesen werden, weil wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen erheblicher und schwerwiegender Verfahrensfehler von Seiten der Staatsanwaltsschaft, weil ich bei Zustellung des 'Strafbefehls' (gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt hatte - sonst hätte es den heutigen Termin nicht gegeben) am 16.06.2010 Immunität als Mitglied der Bundesversammlung genossen habe. Da das eine Verfassungsrechtliche Frage ist meine Arbeit als gewählter Abgeordneter damit behindert war, galt es das zunächst zu klären.
Der Staatsanwalt wollte sich nicht davon überzeugen lassen, denn 'schließlich habe er sich beim Justizministerium erkundigt und dort sei man ihm nicht in den Arm gefallen' - soweit die Gewaltenteilung...
2. Die Richterin unterbrach die Verhandlung für 20 Minuten und teilte anschließend den Anwesenden mit, dass man bis zur Klärung unseres Antrages mehr Zeit brauche und vereinbarte einen neuen Termin für den 03. Dezember 2010, 9.00 Uhr wieder vor dem Amtsgericht Hannover (Ich informiere Euch darüber ob dieser Termin dann wirklich zustande kommt...)
3. Der Staatsanwalt 'bot an', das Verfahren trotzdem heute durchzuführen - 'man könne die Frage der Immunität ja später vom OLG klären lassen'. Mein Anwalt Johannes Hentschel wies den Staatsanwalt darauf hin, dass es hier um die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage ginge und er nicht so 'lax' wie der Staatsanwalt über eine Frage derartigen Ranges hinweg gehen wolle.
4. Sollte unserem Antrag Recht gegeben werden, muss die Staatsanwaltschaft von Vorne beginnen...
Alles in allem also ein guter Tag, u.a. weil sich die Richterin zumindest genötigt sah, unsere Einwände genauer zu prüfen.
Bedanken möchte ich mich bei den anwesenden GenossInnen aus dem KV Hannover, meinen anwesenden Abgeordnetenkolleginnen, den kurdischen GenossInnen und den anwesenden Leuten aus Göttingen - allesamt aus außerparlamentarischen Gruppen, einem Genossen aus Bad Gandersheim und meiner Landesvorsitzenden, die auch extra angereist waren. Es ist gut, Solidarität zu spüren...
Des Weiteren bedanke ich mich für die vielen E-Mails und Nachrichten aus dem gesamten Bundesgebiet und die Anteilnahme aus meiner Partei und vor allem von vielen, die sich in außerparlamentarischen Gruppen und Gewerkschaften engagieren. Ich verspreche Euch, mich weiter so einzusetzen und wie bisher Politik zu machen, denn Solidarität ist unsere Waffe im Kampf für eine Gesellschaft, in der soziale Gerechtigkeit Alltag ist und in der es keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen gibt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Euch für den Fortgang des Verfahrens weiter interessieren würdet!
Venceremos
8. November 2010
Hannover. Der Prozess gegen den linken Landtagsabgeordneten Patrick Humke-Focks wegen angeblichen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ ist heute von der zuständigen Richterin am Amtsgericht Hannover ausgesetzt worden. Grund dafür ist die Immunität des Politikers, weil er zum Zeitpunkt des Strafbefehlserlasses Mitglied der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten gewesen ist. Im Gegensatz zur Immunität von Humke-Focks als Landtagsabgeordneter wurde seine Immunität als Mitglied der Bundesversammlung nicht aufgehoben.
Die rechtliche Immunität von demokratisch gewählten Volksvertretern hat verfassungsrechtlichen Rang und bildet deshalb auch in diesem Fall ein wesentliches Verfahrenshindernis. Gleich nach dem Antrag von Humke-Focks‘ Anwalt, das Verfahren deshalb einzustellen, unterbrach die Richterin den Prozess zu einer Beratung. Anschließend brach die Richterin die Verhandlung ab, ohne die aufgeworfene Frage der Immunität zu bewerten oder zu beurteilen und setzte dafür einen neuen Prozesstermin am 3. Dezember fest.
Zum Hintergrund:
Patrick Humke-Focks hatte auf einer Demonstration gegen den Bildungsabbau vor dem hannoverschen Landtag vor etwa zwei Jahren versucht, deeskalierend auf die gespannte Situation zwischen Demonstranten und Polizeibeamten einzuwirken. Mehrere Polizeibeamte wollen gegen den Landtagsabgeordneten aussagen, obwohl Filmaufnahmen beweisen, dass die Beschuldigung des Widerstands nicht den Tatsachen entspricht. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hat der Landtagsabgeordnete deshalb Widerspruch eingelegt.
Verfahren gegen Patrick Humke-Focks, MdL (DIE LINKE.) wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zuge der Bildungsdemo von SchülerInnen vom November 2008 wird am kommenden Montag, den 08.11.2010 in Hannover verhandelt
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde,
vor nunmehr zwei Jahren protestierten und demonstrierten SchülerInnen und Studierende landesweit gegen die katastrophale Bildungspolitik im Lande.
Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Bündnisdemonstration in Hannover, an der ca. 6000 Menschen teilgenommen haben, zogen von ihnen über 3000 überwiegend deutlich Minderjährigen vor den Niedersächsischen Landtag in Hannover. Da dieser Bereich in der undemokratischen Bannmeile liegt, zogen Polizeikräfte auf, um den Landtag ‚zu schützen‘, den dortigen Aufzug aufzulösen und den Platz von Demonstrierenden zu räumen.
Die Situation drohte zu eskalieren, die Polizei begann mit einer gewaltsamen Räumung. Dieses veranlasste mehrere Landtagsabgeordnete – unter ihnen fast alle der LINKSFRAKTION, einige Grüne und wenige SPDler dazu, in die Menge zu gehen und deeskalierend auf die Polizisten und die verängstigten Demonstrierenden einzuwirken. Im Ergebnis wurde der Platz nach den legitimen Protesten freiwillig geräumt und alle Beteiligten schienen mit dem Ablauf und dem Ergebnis ‚zufrieden‘ zu sein.
Im Zuge dieser Aktionen habe ich mich auch am Schutz der minderjährigen Demonstrierenden beteiligt. Das Ergebnis war, dass ich eine Anzeige wegen ‚Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte‘ bekommen habe und diese Information ad hoc an den Innenminister Schünemann von der Polizei weitergeleitet wurde. Schünemann zitierte in der folgenden Plenardebatte aus dem Polizeiprotokoll – eine Vorverurteilung meiner Person begann (Herausragende Personen, die mich in übelster Weise diffamiert haben sind die heutigen Minister Bode und Althusmann) und eine Medienkampagne gegen mich wurde an des Start gebracht (BILD, HAZ, NP und bundesweit wegen der Verbreitung der dpa-Meldung in allen großen Tageszeitungen und Medien).
Die damit erfolgte Vorverurteilung hat Folgen für das am kommenden Montag stattfindende Verfahren – so wurde mir bereits ein Strafbefehl zugestellt gegen den ich selbstredend Widerspruch eingelegt habe. Nun stehe ich also vor Gericht und fünf Polizeibeamte werden gegen mich aussagen, obwohl die gemachten Filmaufnahmen die Wahrheit widerspiegeln, was eigentlich zu einem Freispruch führen müsste – Aber Ihr kennt ja die deutsche Justiz…
Ich möchte Euch um Eure Solidarität bitten und wenn möglich zum Verfahren zu kommen!
Montag, 08. November 2010, Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1 in 30175 Hannover (ist in Bahnhofsnähe) um 9.00 Uhr in Saal 2288 – Altbau
Beschluss der 2. Tagung des 2. Landesparteitages DIE LINKE. Niedersachsen
am 28.11.09, in Hameln
Hiermit solidarisiert sich der Landesverband der Partei DIE LINKE mit Patrick Humke-Focks. Wir sind empört darüber, daß - ohne vorherige Informationen der Beschuldigten - Niedersachsens Innenminister Schünemann im Landtag die Einleitung polizeilicher Ermittlungen gegen unseren Abgeordneten Patrick verkündet hat.
Hier schreit ein Minister "Haltet den Dieb!". Das gilt in doppelter Hinsicht. Zum einen zeigen die im Internet kursierenden Filmaufnahmen der Demonstration vom 14. November eindeutig: Die Einsatzleitung der Göttinger Polizei hat provoziert, der Abgeordnete und Ratsherr Humke-Focks hat versucht, zu schlichten, wurde dann aber körperlich attackiert.
Dies reiht sich ein in die zunehmende Schnoddrigkeit dieses Innenministers gegenüber gewählten Mandatsträgern: Auch die Schlichtungsversuche des Oberbürgermeisters von Göttingen, des Jugenddezernenten und weiterer Ratsherren wurden schnöde abgewiesen.
Herr Schünemann ist ein politischer Brandstifter und versucht, mit der Anzeige von dieser Tatsache abzulenken.
Und zweitens wird unübersehbar versucht, einen Abgeordneten der LINKEN zu
kriminalisieren, weil dieser Landesregierung das Wasser zunehmend zum Halse steigt.
Bei den Bundestagswahlen haben die sie tragenden Parteien nur noch 46,5, die
Oppositionsparteien aber 48,5 Prozent der Stimmen in Niedersachsen gewonnen. Diese Regierung versucht verzweifelt, die Themen der kostenfreien Bildung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit - für die der Sozialpolitiker Patrick steht wie kaum ein anderer im Landtag - wegzuschieben durch eine künstlich herbeigeführte Sein-Gewalt-Debatte.
Wir werden das vereiteln. Wir bleiben mit Patrick dabei: Wir sind die Partei der sozialen Gerechtigkeit und stehen fest an der Seite aller, für die gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Pressemitteilung von Gerd Nier, Kreisverband DIE LINKE Göttingen, 26. November 2009
Wer sich die zwischenzeitlich ins Internet gestellten Videoaufnahmen über die Demonstration anlässlich des Todestages von Conny Wessmann anschaut, der kann nur erschrocken und bestürzt sein über die teilweise Brutalität und Unverhältnismäßigkeit des Schlagstockeinsatzes einiger Polizisten. Wenn in solchen Situationen Menschen versuchen, zu schlichten und Prügelopfer zu schützen, dann entspricht solch ein Verhalten genau dem, was von Bürgern gefordert und erwartet wird, nämlich Zivilcourage zu zeigen und nicht wegschauen oder tatenlos zuzusehen. Was aber passiert im Bezug auf Herrn Humke-Focks, der sich nach allen Erkenntnissen korrekt, mutig und schützend für einen von Polizeiübergriffen bedrohten Demonstranten einsetzt, er wird – und das scheint schon fast Methode zu haben – mit einer Strafanzeige von Seiten der Polizei belegt. Es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn einerseits immer wieder das bürgerliche Engagement gegen Übergriffe im zivilen Alltagsleben gefordert wird, bei staatlichem Machtmissbrauch aber außer Kraft gesetzt sein soll. Wir alle kennen doch den vielfach beschworen Satz „es gibt keine rechtsfreien Räume“. Dann bitte, soll das aber auch für die Polizei gelten.
um die Göttinger „Conny-Demonstration“ am 14. November und zu den Vorwürfen Innenminister Schünemanns gegen den LINKEN-Abgeordneten Patrick Humke-Focks, er habe im Rahmen dieser Demonstration „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet, erklärte die Vorsitzende der Linksfraktion, Kreszentia Flauger:
Hannover, 25. November 2009
„In Medienberichten und in Filmsequenzen im Internet zu der Demonstration in Göttingen wird deutlich, dass Kritik am Vorgehen der Polizei berechtigt und notwendig ist – die Beamten sind teilweise brutal gegen Demonstranten vorgegangen. Solche Kritik wurde von Innenminister Schünemann wie stets ungeprüft zurückgewiesen. Stattdessen nutzte er seine Redezeit, um den Abgeordneten Patrick Humke-Focks zu diffamieren und ihn in die Nähe von Gewalttätern zu rücken.
Dass er in aller Öffentlichkeit von einem Strafverfahren gegen Humke-Focks sprach, über das nicht einmal dieser selbst informiert war, offenbarte zudem einmal mehr den schlechten parlamentarischen Stil des Ministers.“

Aufhebung tangiert Artikel 15 der nds. Verfassung
Hannover, 14. Januar 2009
DIE LINKE. Fraktion im Niedersächsischen Landtag lehnt die Aufhebung der Immunität ihres Abgeordneten Patrick Humke-Focks ab und gibt für diese Haltung verfassungsrechtliche Gründe an. Die für heute geplante Aufhebung widerspricht nach Auffassung der Fraktion dem Geist des Artikels 15 der niedersächsischen Verfassung, in dem die Immunität geregelt ist. „Diese Regelung wurde als Konsequenz aus der politischen Verfolgung von Abgeordneten in die Verfassung aufgenommen“, sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Hans-Henning Adler: „Sie soll die Legislative vor dem willkürlichen Zugriff der Exekutive schützen und die politische Unabhängigkeit der Abgeordneten garantieren.“
Humke-Focks müsse durch die Immunität geschützt bleiben, weil es sich bei den Ermittlungen gegen ihn nicht um ein gewöhnliches, strafrechtliches Verfahren handele, erklärte Adler – er habe vielmehr den Eindruck, die Staatsanwaltschaft wolle letztlich das antifaschistische Engagement des Abgeordneten selbst als strafbewehrtes Verhalten einstufen. Adler: „Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft legt nahe, dass sie immer wieder gegen Humke-Focks ermitteln will, sobald er als Abgeordneter mit Polizeibeamten spricht. Sein politischer Handlungsspielraum wird dadurch de facto eingeschränkt –aber genau davor soll ihn die Immunität doch eigentlich schützen.“
Um diesen Schutz zu bewahren, lehnt die Linksfraktion die Aufhebung der Immunität im Falle Humke-Focks‘ ab und ruft auch die anderen Fraktionen dazu auf, den Antrag abzulehnen. „Hier geht es nicht nur um ein konkretes Strafverfahren oder um einen Einzelfall, der nur einen bestimmten Abgeordneten betrifft“, sagte Adler. „Es geht genauso um die verfassungsmäßigen Rechte aller Abgeordneten und um den Schutz des Parlaments vor dem Zugriff der Exekutive. Ein fahrlässiger Umgang mit der Abgeordneten-Immunität berührt letztlich das Prinzip der Gewaltenteilung.“
8. Januar 2009
Hannover. Das Ansinnen der Mehrheitsfraktion im Landtag, die Immunität des Linken-Abgeordneten Patrick Humke-Focks aufzuheben, ist bei der Fraktion DIE LINKE auf Ablehnung gestoßen. Anlass für die beantragte Immunitätsaufhebung ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen, die dem sozialpolitischen Sprecher der Linksfraktion vorwirft, bei einer Demonstration gegen einen von Neo-Nazis betriebenen Nachtklub in Göttingen im Juli 2008 einen Polizisten beleidigt zu haben. Humke-Focks hat diesen Vorwurf zurückgewiesen. „Normalerweise würden wir für die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten stimmen, auch wenn er unserer Fraktion angehört. Dieser Vorgang ist an sich ein gewöhnlicher Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. In diesem Fall sind wir aber dagegen, weil wir den Eindruck haben, an unserem Fraktionskollegen soll ein Exempel statuiert werden“, sagte Kreszentia Flauger, Vorsitzende der Linksfraktion.
Flauger betonte, die Abgeordneten-Immunität sei ein in der niedersächsischen Verfassung verankertes, hohes Rechtsgut: Sie schütze die Abgeordneten bei einer Strafverfolgung vor der Einschränkung ihrer politischen Handlungsfreiheit. Im Fall von Humke-Focks werde versucht, genau diese Handlungsfreiheit einzuschränken: Es solle der Umstand kriminalisiert werden, dass sich Humke-Focks für die antifaschistische Bewegung engagiert. Die Versuche der Regierungsfraktionen, einem Landtagsabgeordneten auf diese Weise einen Maulkorb zu verpassen, weise ihre Fraktion entschieden zurück, sagte Flauger und betonte. „Patrick Humke-Focks hat die Demonstration in Göttingen als Beobachter begleitet, um angesichts eines massiven Polizeiaufgebots sowie aus dem Klub fotografierender Neonazis die Rechte der Demonstranten zu schützen“.